Das erste
Gesetz, mit dem der Straßenverkehr in Deutschland geregelt wurde, war die
Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung. Sie wurde 1934 erlassen, also
bemerkenswerterweise schon unter der Verantwortung der Faschisten. Ersetzt
wurde durch sie das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai
1909. Inhalt dieses Vorläufergesetzes war vorrangig die Regelung der Haftung
bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen. Damit wird sonnenklar, daß die
Regelung des Straßenverkehrs erst nötig wurde, als die ersten motorisierten
Todesmaschinen, verharmlosend "Automobil" genannt, ihre Dominanz auf
den Straßen der Welt mit Gewalt durchzusetzen begannen. Tausende Jahre lang war
es davor in den urbanen Räumen auf diesem Planeten üblich, daß die
Verkehrsteilnehmer regelungslos durcheinander wuselten. Ohne motorisierte
Todesmaschinen war das gefahrlos möglich, was auf alten Fotos, etwa aus den
20iger Jahren des letzten Jahrhunderts, leicht zu besichtigen ist. Dieses wunderbare
effiziente Durcheinander, heute neudeutsch „Shared Space“ genannt, könnte auch
heute in den Städten wiedereingeführt werden, wenn es die Todesmaschinen nicht
gäbe oder ihre Zahl zumindest begrenzt würde. Es gibt tolle moderne
Mobilitätskonzepte und ebenso tolle Mobilitätsgeräte, mit denen der Verkehr in
urbanen Räumen mit diesen Todesmaschinen ohne weiteres um 80 % reduziert werden
könnte. Diese Fakten sollte man bedenken, bevor man sich über das „mangelnde
Unrechtsbewußtsein“ von Radfahrern aufregt. Es ist nicht das Fahrrad, das
Menschen mit dem Tod bedroht, es sind die motorisierten Todesmaschinen. Und es
würde schon helfen, etwas besser mit ihnen zurechtzukommen, wenn man die
Straßenverkehrsordnung im § 1 um einen Satz ergänzen würde: „Im Zweifel ist im
Unrecht, wer eine Todesmaschine fährt“.
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Freitag, 31. August 2018
Montag, 25. November 2013
Es fehlt das Miteinander
In den vielen Leserbriefen, Kommentaren und
facebook-Beiträgen zum letzten NK-Bericht über den Radverkehr in Bayreuth,
diesmal über zwei entfernte Zwangsbeglückungsschilder in der Pottensteiner und
der Friedrichstraße, wird stets das eigentliche Dilemma auf Bayreuths Straßen
deutlich. Es ist das fehlende Miteinander. Die radfahrenden Menschen fühlen
sich von Kampfautofahrern bedroht, die den vorgeschriebenen Abstand nicht
einhalten, mit zu großer Geschwindigkeit vorbeifahren oder auf vorhandene oder nicht
vorhandene Radwege zu nötigen versuchen.
Forciert hat dieses rowdyhafte Verhalten von
Kampfautofahrern die Bayreuther Kommunalpolitik. Der Stadtrat hat, gegen
politischen Widerstand nur der Grünen, das Ausweisen von völlig ungeeigneten
Gehwegen zur zwangsweisen Benutzung durch Radfahrer ausufernd betrieben. Inzwischen
haben sich viele daran gewöhnt. Das Motiv
dieser Stadtratsmehrheit war nicht, wie Stadträte immer wieder beteuerten,
die Sicherheit der Radfahrer, sondern die vom Radverkehr befreite Fahrt auf
Bayreuths Straßen für besinnungslose Kampfautofahrer. Ihre Schwüre, für einen
bedarfsgerechten Radverkehr zu sein, sind so glaubwürdig wie die treuherzige
Versicherung eines aktiven Mafiosi, stets für Recht und Gesetz einzustehen. Man
muß deshalb auch heute noch mit ihrem Widerstand gegen sinnvolle Maßnahmen im
Verkehrsgeschehen rechnen.
Nach dem begrüßenswerten Urteil des Bundesgerichtshofes über
sinnvolle und nicht so sinnvolle Radwege steht nun die Verwaltung vor der
undankbaren Aufgabe, diesen auch von ihr betriebenen Schwachsinn wieder zu
beseitigen; denn gefährdet werden Radfahrer, so steht es auch in einer Datei
des Bundesverkehrsministeriums unter http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/transferstelle/downloads/for-a-06.pdf,
vor allem an den Schnittstellen des Verkehrs, an Kreuzungen,
Straßeneinmündungen und Grundstückszufahrten, an denen man auf ungeeigneten
Radwegen besonders häufig vorbeikommt. Und, so muß man in Bayreuth leider
hinzufügen, durch lokalpolitisch ermutigte Kampfautofahrer.
Dieses politisch verursachte Dilemma kann auch nur politisch
beseitigt werden. Zum einen müssen sinnvolle Radwege, ein gutes Beispiel ist
der an der Albrecht-Dürer-Straße, speziell an den Schnittstellen
gefährdungssicher zu Ende gebaut werden, wo das notwendig ist. Zum anderen
genügt es nicht, nur die blauen Zwangsbeglückungsschilder abzubauen. Die
Verkehrsteilnehmer, auch das zeigen die verschiedenen Meinungsbeiträge, müssen
besser aufgeklärt und zu einem für alle Verkehrsteilnehmer gedeihlichen
Miteinander ermutigt werden. Ein guter Beginn wäre eine von der Stadt
initiierte Aufklärungskampagne ab dem Frühjahr 2014, bevor die Radfahrsaison
wieder beginnt.
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